Über Herzenslicht Simona Stein - Mit Herz für Senioren

Betreuungskräfte sind mehr als nur Unterstützung im Alltag.  Sie sind einfühlsame Begleiter, die Ihnen zuhören, Sie verstehen und Ihnen neue Lebensfreude schenken. Durch persönliche Zuwendung und geistige Anregung tragen sie aktiv dazu bei, Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität zu stärken.

Viele Seniorinnen und Senioren wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben – in einem Zuhause voller Erinnerungen und Geborgenheit. Genau hier setzen ich an: Mit den ganzheitlichen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, diesen Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen. 

Ob liebevolle Seniorenbetreuung oder zuverlässige Haushaltshilfe – ich sorgen dafür, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden sicher, unterstützt und rundum wohlfühlen können.

 

Anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag
 gemäß § 45a SGB XI

Wenn der Alltag schwerer wird, soll das Leben trotzdem leicht bleiben.

Mein Name ist Simona Stein und die Arbeit mit Menschen ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern eine echte Herzensangelegenheit.

Schon in jungen Jahren fühlte ich mich besonders zu älteren Menschen hingezogen. Ich habe früh den Kontakt gesucht, ihre Geschichten gehört und ihre Lebenserfahrung geschätzt. Diese Verbindung hat mich nie losgelassen.

Zunächst habe ich den Beruf der Friseurin erlernt. Doch meine frühe Familiengründung hat mich auf andere Wege geführt - Wege, die mich letztlich genau dorthin gebracht haben, wo ich heute stehe.

Erst später im Leben habe ich meine wahre Berufung gefunden. Als Pflegeassistentin in einer Einrichtung durfte ich wertvolle Erfahrungen sammeln und habe intensiv erlebt, was ältere Menschen wirklich brauchen: Zeit, Zuwendung, Geduld und vor allem Menschlichkeit.

Vor über 14 Jahren habe ich meine Qualifikation als Alltagsbegleiterin abgeschlossen. In all den Jahren durfte ich nicht nur viel lernen, sondern auch wachsen – beruflich und persönlich. Besonders die Sterbebegleitung hat mir gezeigt, wie wichtig Nähe, Würde und ein liebevolles Umfeld am Lebensende sind.

Dabei habe ich eine wichtige Erkenntnis gewonnen:
Einen alten Baum verpflanzt man nicht.

Genau deshalb ist es mir ein großes Anliegen, Menschen dort zu unterstützen, wo sie sich am wohlsten fühlen – in ihrem eigenen Zuhause.

Mit „Herzenslicht“ möchte ich genau das geben:
Unterstützung mit Liebe, ein offenes Ohr, gemeinsame Momente des Lachens und das gute Gefühl, nicht allein zu sein.

Ich bin von Herzen für Sie da.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er steht allen pflegebedürftigen Menschen zu, die zu Hause versorgt werden — unabhängig vom Pflegegrad und unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen bezogen werden. Auch Personen mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, können den vollen Betrag nutzen.

Der Betrag liegt 2026 bei bis zu 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Er ist zweckgebunden: Das Geld darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag fördern.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Zu den anerkannten Verwendungszwecken zählen insbesondere:

  • Alltagsbegleitung und Betreuung, zum Beispiel stundenweise Gesellschaft oder Begleitung zu Terminen und Arztbesuchen
    Einkäufe, Spaziergänge, Hilfe bei Anträgen, Demenzbegleitung, Entlastung der Angehörigen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Wäsche oder Reinigung durch anerkannte Haushaltshilfen.

Bei Pflegegrad 1 können über den Entlastungsbetrag zusätzlich auch einzelne körperbezogene Pflegeleistungen abgerechnet werden, zum Beispiel Unterstützung beim Duschen — eine Ausnahme, die es ab Pflegegrad 2 in dieser Form nicht mehr gibt, da dort reguläre Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen.

Wichtig: Die Leistung muss von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter für Unterstützungsangebote im Alltag erbracht werden. Eine private Haushaltshilfe ohne diese Anerkennung kann in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet 
werden.

Wie wird der Entlastungsbetrag genutzt 

Der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet konkret:

  1. Der oder die Pflegebedürftige beauftragt einen anerkannten Anbieter und bezahlt die Rechnung zunächst selbst.
  2. Die Rechnung beziehungsweise der Zahlungsbeleg wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht.
  3. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe des noch verfügbaren Entlastungsbetrags.
  4. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse durch Abtretungserklärung des Kunden.

Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist für die Nutzung des Entlastungsbetrags nicht erforderlich, die Erstattung erfolgt im Nachhinein gegen Beleg. 

Der Umwandlungsanspruch: zusätzliches Budget ab Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der eigenen Häuslichkeit leben, haben nach § 45a SGB XI einen weiteren Anspruch: Sie können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags ihrer ambulanten Pflegesachleistung in Kostenerstattung für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote umwandeln — vorausgesetzt, dieser Betrag wird im jeweiligen Monat nicht bereits für Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst ausgeschöpft.

Dieser Umwandlungsanspruch ist unabhängig vom Entlastungsbetrag nach § 45b und kann zusätzlich zu diesem genutzt werden. Auch hier gilt das Kostenerstattungsprinzip: Rechnung bezahlen, Beleg einreichen, Betrag erstattet bekommen. In der Praxis vergrößert dies das verfügbare Budget für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung spürbar, da die Pflegesachleistungsbeträge deutlich höher ausfallen als der Entlastungsbetrag.

 

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